Unterstützung und förderung
Jugendaustausch bezeichnet die Begegnung von Jugendlichen aus unterschiedlichen Ländern, mit dem Ziel der interkulturellen Verständigung und der Völkerverständigung. Sie möchten Jugendliche aus der Türkei und Jugendliche aus Deutschland zusammenbringen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Als Deutsch-Türkische Jugendbrücke ist es unser Hauptziel, den Austausch zwischen unseren beiden Ländern zu fördern und zu intensivieren, um in beiden Ländern ein besseres Verständnis füreinander zu schaffen. Wir freuen uns, wenn Sie ein Teil dessen werden wollen. Hierbei unterstützen und beraten wir Sie gerne!
Unsere Förderung für den Jugendaustausch zwischen Deutschland und der Türkei ist vielfältig und niedrigschwellig. Sie planen ein kleines Austauschprojekt oder benötigen eine Zusatzfinanzierung für Ihr Begegnungsprojekt? Oder sie möchten ein vorbildhaftes Modellprojekt im deutsch-türkischen Jugendaustausch initiieren? Beides ist mit unserer Unterstützung möglich! Denn wir unterstützen und finanzieren Jugendaustausch in allen Bereichen und auf allen Ebenen.
Die von uns geförderten Projekte sind so vielfältig und vielschichtig wie die von uns geförderten Organisationen und Partner. Dazu gehören unter anderem: Kommunen, Jugendeinrichtungen, Studierendenvertretungen, religiöse Träger, andere Jugendaustauschorganisationen, Vereine aus unterschiedlichen Bereichen wie Kunst, Musik, oder Sport. Die Themen reichen dabei von Sport und Kultur über Ernährung, Naturwissenschaft und Technik wie IT bis hin zu gesellschaftlichen Fragestellungen. Gemeinsam ist Ihnen allen, dass Sie nach Ihrer Teilnahme eine völlig neue Sicht auf das andere Land wie dessen Menschen und neue Freunde gewonnen haben.


Unser Jugendaustausch-programm für Ihr Projekt
Wir fördern mit unserer kleinen Projektförderung ganzjährig und niedrigschwellig thematisch und methodisch vielfältige Projekte (als Teil- und in Ausnahmefällen auch als Vollfinanzierung). In unserer Kleinen Projektförderung fördern wir unabhängig von Bewerbungsfristen und zu unterschiedlichsten Themen. Kommen Sie einfach auf uns zu! Für größere Projekte empfehlen wir Ihnen ganz besonders auf unsere Ausschreibungen für Modellprojekte, zu achten, die aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert werden. Wir informieren frühzeitig über unsere Ausschreibungen und Programme. Zumeist schreiben wir die Förderung von Modellprojekten einmal jährlich aus. Sie haben eine Ausschreibung verpasst? Das ist kein Problem. Meistens erfordert ein Modellprojekt besondere Vorbereitung. Kommen Sie deshalb mit Ihrer Idee gerne frühzeitig auf uns zu (zum Beispiel gegen Anfang des Jahres).
Welche Projekte können finanziert werden?
Übrigens:
Wir fördern ebenfalls Vor- und Nachbereitungstreffen von Austausch- und Begegnungsprojekten. Darüber hinaus fördern wir besonders innovative Projekte auch abweichend von unseren Förderrichtlinien mit einer höheren Summe.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Wie werden Fördermittel gewährt?
a) Teilfinanzierung
Auf Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans können Zuschüsse als Teilfinanzierung gewährt werden. Zu beachten ist, dass ein Eigenanteil (z.B. in Form von Teilnahmebeiträgen) geleistet sowie Drittmittel (d.h. finanzielle Unterstützung durch weitere Förderer und/oder Sponsoren) beantragt werden sollen.
b) Vollfinanzierung
In Ausnahmefällen fördern wir innovative Projekte auch im Rahmen einer Vollfinanzierung mit bis zu 5.000 EUR.
Parallel dazu können weitere Fördergelder aus anderen Quellen (z.B. über den KPJ oder Erasmus+) beantragt und kombiniert werden. Auch Finanzmittel weiterer privater Förderer können kombiniert werden.
Wofür können Fördermittel beantragt werden?
- Vor- und Nachbereitungstreffen für Lehrpersonen und Jugendliche
- Reisekosten für Besuch und Gegenbesuch
- Aufenthalts- und Programmkosten (z.B. Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen, Eintrittsgelder, Arbeitsmaterialien etc.)
- Honorare (z.B. für Sprachmittler und Referenten)
- ähnliche Kosten im Sinne des Projektes
Wo wird die Förderung beantragt?
Die Antragsunterlagen erhalten Sie über unsere Datenbank, nachdem Sie sich zuvor als Nutzer registriert haben. Hinweis: Die Freischaltung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie werden nicht gesondert informiert, wenn die Freischaltung erfolgt ist.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Wie lange muss ein Antrag vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden?
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit der Anträge?
Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?
Welche Organisationen können eine Finanzierung beantragen?
- In Deutschland als gemeinnützig anerkannte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche die Förderung für die Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einsetzen.
- In der Türkei als zivilgesellschaftlich anerkannte Organisationen, Universitäten und staatliche Schulen als auch solche, die in eine Stiftung oder einen Verein integriert sind.
Einzelpersonen können keine Förderung beantragen.
Was kann nicht gefördert werden?
- Rundreisen und Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter
- einseitige Studienreisen ins Ausland
- Jugenderholungsmaßnahmen
- Schulklassenfahrten ohne Begegnungscharakter
- Sprachstudien und Studienaufenthalte von Einzelpersonen
- Aupair-Stellen
- Projekte mit parteipolitischer Ausrichtung
- Projekte mit kommerzieller Ausrichtung
- dauerhafte Beschäftigungsstellen (Personalstellen)
- bauliche Investitionen
Wer ist für den Versicherungsschutz der Teilnehmenden verantwortlich?
Zur Deckung der Versicherungskosten kann eine Förderung bei der Deutsch-Türkischen DTJB beantragt werden.
Wann und wie werden die Fördergelder ausgezahlt?
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und erfolgreich geprüft wurden, werden 70% der Zuwendung spätestens 4 Wochen nach Eingang des Formulars „Mittelabruf“ ausgezahlt.
Zwei Monate nach Ende des Förderzeitraums sind dann der zahlenmäßige Gesamtverwendungsnachweis und ein ausführlicher Abschlussbericht einzureichen. Der Restbetrag wird nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Was passiert, wenn die Maßnahme nicht stattfinden kann?
Die Förderung ist durch die Fördervereinbarung geregelt und muss im Fall eines Ausfalls zurückgezahlt werden. Nicht verwendete Fördermittel sind unter Angabe der von unsvergebenen Projektnummer auf das Konto der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke gGmbH zurückzuzahlen, spätestens mit dem Einreichen des Verwendungsnachweises.
Was passiert, wenn das Programm (kurzfristig) geändert werden muss?
Ihre Pflichten im Rahmen unserer Förderung sind in Ihrer Fördervereinbarung geregelt.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Welche Kriterien sind für die Entscheidung ausschlaggebend?
Formale Kriterien:
Für die Bewertung Ihres Förderantrages ist ausschlaggebend, dass der Antrag rechtzeitig und mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht sowie vollständig ausgefüllt wurde.
Nicht-formale Kriterien:
Neben diesen formalen Kriterien achten wir bei der Beurteilung der Anträge auf die Qualität der Projekte. Dafür werden Projektentwurf, Vorbereitung, Methodik und Reichweite der Maßnahmen geprüft. Darüber hinaus fließen die Profile der Antragsteller und deren Partner sowie die Ziele, Arbeitsweisen und Zielgruppen ebenso in die Bewertung mit ein.
Wie werden die Projekte evaluiert?
Was passiert mit den persönlichen Daten?
Bei der Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet. Diese Einwilligung kann jederzeit wiederrufen werden. Im Fall einer Nicht-Erteilung sowie eines Widerrufs kann die beantragte Förderung nicht oder nicht mehr gewährt werden.
Der Anfang:
Fragen über Fragen
Sie stehen noch ganz am Anfang ihrer Projektentwicklung oder haben gerade eine spannende Idee entwickelt? Wir wissen, was ein erfolgreiches Begegnungsprojekt ausmacht und welche Fragen bei dessen Konzeption auftauchen. Deshalb haben wir FAQs zu unserer Kleinen Projektförderung und einen Sieben Schritte-Plan zu Ihrem Förderantrag erstellt. Zu vielen zentralen Fragen haben wir für Sie Antworten entwickelt und übersichtlich bereitgestellt.


1. Konzept schreiben
2. Alle Akteure miteinbeziehen
3. Partner suchen
4. Registrierung beider Partner in der Datenbank und Beschreibung des Projekts
5. Einholen und Ausfüllen aller nachgefragten Informationen sowie notwendigen Unterlagen
6. Abschicken Ihres Antrages bis spätestens drei Monate vor geplantem Projektbeginn
Denken Sie auch daran, welche Kriterien uns bei der Antragstellung besonders wichtig sind: Zum einen ist ausschlaggebend, dass der Antrag rechtzeitig und mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht sowie vollständig ausgefüllt wurde. Zum anderen, bewerten wir etwa die Qualität Ihres geplanten Projektes, unter anderem anhand des Entwurfes, bzw. Konzeptes sowie Ihrer geplanten Vorbereitungsmaßnahmen, Ihren Methoden sowie der Reichweite Ihrer Maßnahmen.
7. Führen Sie Ihr Projekt durch!
Sammeln Sie viele tolle Erfahrungen während Ihres Projektes und tun Sie damit nicht nur Gutes, sondern reden Sie auch darüber! Kontaktieren Sie etwa die lokale Presse oder begleiten Sie Ihr Projekt auf Social Media (Eine „Checkliste Öffentlichkeitsarbeit“ erhalten Sie von uns mit der Bewilligung Ihrer Förderung). Denken Sie unbedingt daran, dass Sie uns notwendige Änderungen im Programm umgehend anzeigen müssen und achten Sie sorgsam auf Ihre Belege, die Sie im Anschluss für Ihren Verwendungsnachweis benötigen. Was Sie unter einem Verwendungsnachweis verstehen, erklären wir Ihnen in aller Kürze HIER.
Was ist ein Verwendungsnachweis?
Mit dem sogenannten „Verwendungsnachweis“ legen Sie uns nach Abschluss des Projekts detailliert dar, wie Sie unsere Fördermittel verwendet haben. Einerseits erstellen Sie einen inhaltlichen Bericht (eine Vorlage hierfür erhalten Sie von uns), in dem Sie darlegen, wie das Projekt umgesetzt wurde, inwiefern Sie ihre Projektziele erreicht haben und welche Abweichungen von den ursprünglichen Planungen eingetreten sind. Andererseits benötigen wir einen finanziellen Bericht, aus dem hervorgeht, welche finanziellen Ausgaben für das Projekt angefallen sind. Hierbei ist es sehr wichtig, dass Sie für alle Ausgaben die Belege (z.B. Rechnungen, Flug-, Bahn- und ÖPNV-Tickets, Quittungen für Einkäufe oder Restaurantbesuche) aufbewahren. Im Verwendungsnachweis (die Vorlage erhalten Sie ebenfalls von uns) senden Sie uns eine Auflistung aller Ausgaben für das Projekt, die aus den Fördermitteln der Deutsch-Türkischen DTJB finanziert wurden, sowie alle entsprechenden Belege im Original. Organisationen, die rechtlich verpflichtet sind, die Originalbelege selbst aufzubewahren, können uns Kopien der Belege einreichen und uns schriftlich bestätigen, dass diese mit den Originalbelegen übereinstimmen.
Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke ist eine Initiative der Stiftung Mercator.
Stiftung Mercator’un girisimiyle: Gençlik Köprüsü Türkiye-Almanya
Eine initiative von

Träger in der Türkei

Förderer und Partner







