Erdbebenhilfe

Welche Projekte werden gefördert?

Wir kofinanzieren Ihre Hilfsprojekte – unabhängig davon, ob Sie kurzfristig betroffene Jugendliche unterstützen, Kapazitäten von Fachkräften ausbauen oder die Jugendarbeit in der Türkei langfristig stärken. In Frage kommen Austauschprojekte mit betroffenen jungen Menschen sowie Begegnungen oder Vorbereitungstreffen von Fachkräften (z.B. Jugendarbeiter*innen, Lehrkräften, Psycholog*innen). Maßnahmen können in Deutschland und der Türkei stattfinden. Die nachhaltige Wirkung der Projekte auf betroffene Jugendlichen bzw. die Jugendarbeit in der Region ist zentral für die Bewilligung der Förderung.

Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Projekte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts maßgeblich sind. Wir können keine Maßnahmen in Regionen unterstützen, von deren Besuch das Auswärtige Amt abrät. 

Welche Kosten werden finanziert?

Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden. Zudem gewährt die Jugendbrücke einen Zuschuss zu den Organisationskosten i.H.v. 50 € pro Teilnehmer*in (z.B. für Verdolmetschung, Raummieten, Visakosten, Honorare etc.).

Wie kann ich mich bewerben?

Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder steuerbegünstigte Körperschaften mit Sitz in Deutschland können sich in Kooperation mit Partnerorganisationen in der Türkei ganzjährig bewerben. Anträge müssen postalisch eingereicht werden. Nehmen Sie im Vorfeld der Antragstellung gerne Kontakt auf, um Ihr Vorhaben kurz vorzustellen.

Wir bemühen uns, den administrativen Aufwand gering zu halten und prüfen individuell, ob die Fördersumme ohne Abschluss einer Fördervereinbarung ausgezahlt werden kann.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an: