KJP Matching Fund

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden KJP-finanzierte Projekte, die in Kooperation mit einer türkischen Partnerorganisation durchgeführt werden und junge Menschen oder Fachkräfte aus der Türkei einbinden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um bilaterale oder multilaterale Maßnahmen handelt. Die Programmgestaltung, die Wahl des Projektthemas und der Methoden liegen bei den Partnerorganisationen. Die Jugendbrücke legt Wert auf die Berücksichtigung ihrer Prinzipien Inklusion und Vielfalt, Demokratie und Teilhabe, digitale Bildung sowie Umweltschutz und ökologische Nachhaltigkeit.

Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Projekte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts maßgeblich sind. Wir können keine Maßnahmen in Regionen unterstützen, von deren Besuch das Auswärtige Amt abrät.

Im Rahmen des Programms kooperieren wir mit der Deutschen Sportjugend (dsj), dem Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB), der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) sowie dem Deutschen Bundesjugendring e.V. (DBJR). Wir fördern aber auch Träger, die sich bei einer anderen Zentralstelle oder im Länderverfahren auf KJP-Mittel beworben haben.     

Welche Kosten werden finanziert?

Gefördert werden äquivalent zu den Fördersätzen des KJP die folgenden Kosten:

Begegnung in Deutschland:

  • Jugendbegegnungen und Fachkräftebegegnungen: Reisekosten für Teilnehmende und Begleitpersonen aus der Türkei i.H.v. bis zu 0,12 € / km

Begegnung in der Türkei:

  • Jugendbegegnungen: Aufenthaltskosten für Teilnehmende und Begleitpersonen aus Deutschland und der Türkei i.H.v. bis zu 24 € pro Tag
  • Fachkräftetreffen: Aufenthaltskosten für Teilnehmende aus Deutschland und der Türkei i.H.v. bis zu 40 € pro Tag

Zusätzlich finanziert die Jugendbrücke für jede einzelne Jugend- und Fachkräftebegegnung Organisationskosten i.H.v. 50 € pro Teilnehmer*in aus Deutschland und der Türkei (z.B. für Verdolmetschung, Raummieten, Visakosten, Honorare etc.). In begründeten Fällen können Inklusionskosten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen bezuschusst werden.

Wie kann ich mich bewerben?

Im ersten Schritt stellen Vereine und Verbände bei ihrer Zentralstelle oder im Länderverfahren einen Antrag auf KJP-Förderung. Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor Reisebeginn gestellt werden, damit ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt werden kann. 

Nach Bewilligung der KJP-Förderung stellen sie im zweiten Schritt bei der Jugendbrücke einen Antrag auf Kofinanzierung durch den KJP Matching Fund. Für Maßnahmen, die bereits im 1. Quartal beginnen, müssen Anträge bis Anfang November des Vorjahres eingereicht werden. Die Jugendbrücke prüft die Anträge gemäß ihren Richtlinien und behält sich die Förderung vor.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an: